Augen-Vorsorge-Untersuchung bei Säuglingen und Kindern

Jedes 16. Kind (6% aller Kinder) ist zum Zeitpunkt der Einschulung schwachsichtig.
Die häufigsten Ursachen für die Schwachsichtigkeit (Amblyopie) sind Schielen (Strabismus), Weitsichtigkeit (Hyperopie), Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), ungleiche Fehlsichtigkeit (Anisometropie) und Kurzsichtigkeit (Myopie). Meist sind die Störungen „nur“ einseitig. Aber gerade diese Einseitigkeit birgt bei höherer Schwachsichtigkeit die Gefahr, dass das schlechter sehende Auge von der Verarbeitung des Seheindrucks ausgeschlossen wird. Wird ein Auge länger „ausgeschaltet“, folgt eine funktionelle Erblindung dieses Auges, die nicht umkehrbar ist. Räumliches Sehen ist nur mit zwei funktionstüchtigen Augen möglich. Die Kinder bemerken ihre Schwachsichtigkeit nicht, sie haben die Welt nie mit anderen Augen gesehen.

In unserer Praxis werden sowohl nicht-apparative, mitarbeits-abhängige (u.a. Sehschärfentests, Farbsehtest, Stereo-Sehtest) als auch – erheblich zuverlässiger – ein apparativer, mitarbeits-unabhängiger Sehtests (Plusoptix) durchgeführt.

Mit der apparativen Augenmessung können 95 % aller Kinder mit einer Sehstörung erkannt werden. Sinnvollerweise wird die erste Messung mit 6 – 9 Monaten durchgeführt und sollte mindestens jährlich wiederholt werden, bis Ihr Kind aussagekräftige, nicht-apparative Tests mitmacht (meist ab 3-4 Jahre). Auch danach kann eine Messung bei Unklarheiten wichtige Zusatzinformationen geben.
Die Messung erfolgt aus einer Ihrem Kind angenehmen Entfernung (1 m). Ihr Kind sitzt dabei auf Ihrem Schoß. Die Augenvorsorge ist völlig schmerzfrei und dauert etwa 30 Sekunden. Überprüft werden Kurz- und Weitsichtigkeit, Schielen, ungleiche Pupillendurchmesser und ob beide Augen ein gleich scharfes Bild auf der Netzhaut abbilden.

Weitere Informationen zu dieser Augenvorsorge finden Sie unter: http://www.plusoptix.de/de/service/6-elterninfo

Leider wird diese Augenvorsorge bisher nur von den folgenden gesetzlichen Krankenkassen gezahlt:

DAK und Bosch BKK:
jeweils einmal im Alter von 6 bis 12 Monaten sowie im Alter von 19-26 Monaten

Barmer/GEK:
einmal im Alter von 6 bis 26 Monaten.

IKK-Süd West:
einmal im Alter von 6 bis 26 Monaten (80% Erstattung nach Vorleistung)

Alle BKK Kassen mit dem Kinderprogramm „Starke Kids“:
einmal im Alter von 4 bis 13 Monaten und im Alter von 19 bis 49 Monaten. Hierfür ist eine Einschreibung in das neue BKK-Kinderprogramm „Starke Kids“ nötig.

Fragen Sie uns bitte, ob Ihre Kasse daran teilnimmt.
Für alle anderen Patienten bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis an. Manche Kassen erstatten die Kosten hierfür nachträglich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de , Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern; M. Gräf; Dtsch Arztebl –
Leitlinie Amblyopie; Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V., Deutsche Ophtalmologische Gesellschaft Screening for amblyogenic refractive errors with the Vision Screener in a paediaricans’ population; A-K Joost, S. Kirchhoff, O. Ehert; Dissertation Augenklinik Ludwig-Maximilians Universität München, Plusoptix Elterninfo